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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1. GELTUNGSBEREICH UND VERTRAGSBEZIEHUNG

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Potsdamer Schlössernacht 2024, die u.a. von unserem Ticketpartner www.myticket.de vertrieben wird. Veranstalter ist die Kultur im Park GmbH, Potsdamer Str. 58, 10785 Berlin, Geschäftsführer: Marcus Mechelhoff, Sabine Giese; Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg (Berlin), HRB: 96298 B („Kultur im Park GmbH“). Diese AGB sind Bestandteil des zwischen Ihnen (nachfolgend „Sie“ oder „Kunde“ oder „Besucher“) und Kultur im Park (nachfolgend „Kultur im Park“ oder „Veranstalter“) geschlossenen Vertrages über den Erwerb von Eintrittskarten (nachfolgend „Ti-ckets“). Die nähere Ausgestaltung des Inhalts dieses Vertrages richtet sich nach den nachfolgen-den Bestimmungen. Der Verkauf der Tickets findet im Namen und auf Rechnung der Kultur im Park GmbH statt.

1.2 Auf dem Veranstaltungsgelände gelten neben diesen AGBs die AGBs (einschließlich der Hausordnung) des Inhabers der Veranstaltungsstätte, sofern hier nicht anders geregelt. 

 

2. TICKETS & ZUSAMMENSETZUNG DES TICKETPREISES

2.1 Einlass wird nur mit einem gültigen Ticket gewährt. Die Eintrittskarte ist aufzubewahren und nicht übertragbar.

2.2 Für abhanden gekommene Tickets wird kein Ersatz geleistet.

2.3 Der Ticketpreis setzt sich zusammen aus dem Ticketgrundpreis, der Vorverkaufsgebühr, der Systemgebühr und sonstigen Gebühren, jeweils inkl. Der gesetzlicher USt. Der endgültige Ti-cketpreis kann insbesondere je nach Versandart variieren. Ihnen stehen folgende Möglichkeiten zur Auswahl: (a) Sie können die Tickets als Print@home-Variante wählen, bei der Sie das jeweili-ge Ticket selbst zu Hause ausdrucken; (b) Sie können die Tickets als mobile Tickets wählen, bei der Sie das jeweilige Tickets auf ein Mobilgerät laden können; (c) oder aber Sie wählen die regu-läre Versand-Variante, bei der Ihnen die Bestellung per Post zugeschickt wird. Die einzelnen Gebühren werden ausgewiesen. Der endgültige Ticketpreis wird Ihnen im Rahmen des Kaufpro-zesses angezeigt.

2.4 Der Ticketpreis ist nach Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig.

3. AUSSCHLUSS DES WIDERRUFSRECHTS/RÜCKGABE VON TICKETS UND ERSTATTUNG

3.1 Der Vertrag über den Besuch von Veranstaltungen ist ein Vertrag über Freizeitveranstaltun-gen, bei dem den Kunden kein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Sie können Ihre Willenser-klärung bezüglich der Bestellung von Tickets zu Freizeitveranstaltungen daher von Gesetzes we-gen nicht widerrufen.

3.2 Ein Anspruch auf Rückgabe von Tickets und Erstattung des Ticketpreises besteht grundsätzlich nur bei Ausfall und/oder Verlegung einer jeweiligen Veranstaltung. Im Falle des ersatzlosen Aus-falls können Sie das Ticket dort zurückgeben, wo Sie es erworben haben. Im Falle der Verlegung einer Veranstaltung gilt ihr Ticket für den Ersatztermin. Sofern Sie am Ersatztermin verhindert sind, können Sie Ihr Ticket dort zurückgeben, wo Sie es erworben haben. Bei Verlegung oder Ausfall der Veranstaltung werden Reisekosten nicht erstattet.

3.3 Gezahlte Gebühren werden grundsätzlich nicht zurückerstattet. Gegen den Anspruch auf Rückerstattung der an den Ticketanbieter geleisteten Gebühren im Falle Ihres Rücktritts vom Veranstaltungsvertrag rechnet dieser mit seinem Anspruch auf Wertersatz in Höhe der Ge-bühren auf.

3.4 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, dem Besucher aus wichtigem Grund den Einlass zu verwehren. In diesem Fall hat der Besucher nur das Recht auf Erstattung des Eintrittspreises, jedoch nicht der Vorverkaufs- und Bearbeitungsgebühren. Ein darüberhinausgehender Schaden-ersatzanspruch ist ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz.

3.5 In jedem der vorstehenden Fälle erfolgt eine Rückzahlung des jeweiligen Ticketpreises nur gegen Vorlage des jeweiligen Tickets im Original.

 

4. HYGIENEBESTIMMUNGEN

4.1 Der Veranstalter behält sich vor, zum Schutz der Besucher vor schwerwiegenden Infektions-krankheiten geeignete und angemessene Maßnahmen durchzuführen (z.B. Antigen-Schnelltest am Eingang, Fiebermessung o.ä.). Dies gilt auch dann, wenn die Maßnahmen nicht behördlich vorgeschrieben sind. Ein Anspruch auf Durchführung besonderer Maßnahmen besteht nicht.

4.2 Der Kunde nimmt mit Kauf des Tickets zur Kenntnis, dass ggf. geltende gesetzliche Bestim-mungen und Vorgaben zum Einlass zur Veranstaltung (z.B. ein eventueller „grüner Pass“ o.ä., Tests, digitale oder analoge Zertifikate usw. oder das Tragen eines Mund-Nasen-Schutz/einer All-tagsmaske) von uns umgesetzt werden müssen und nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigen.

4.3 Der Veranstalter kann den Besuchern besondere Verhaltensregeln auferlegen und Maßnah-men anordnen (z.B. Personenbegrenzungen, Abstandsregeln, Wege-/Gehrichtungsvorgaben). Der Besucher verpflichtet sich, diese Vorschriften einzuhalten.

4.4 Besucher mit Erkältungs- oder Grippesymptomen erhalten keinen Zutritt. Hinweise auf die allgemein typischen Covid-19 Symptome finden Sie hier: (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html)

4.5 Der Veranstalter weist darauf hin, dass auch bei vollständiger Umsetzung eines angemesse-nen Schutz- und Hygienekonzepts sowie der Einhaltung aller gebotenen Hygienemaßnahmen eine Infektion des Besuchers mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) oder anderen Krankheitserre-gern nicht vollständig ausgeschlossen werden kann

4.6 Der Veranstalter kann im Falle eines Verstoßes gegen eine in diesem Abschnitt aufgeführten Bestimmungen den Zutritt zur Veranstaltung verweigern und die jeweiligen Tickets sperren.

5. PFLICHTEN DES KUNDEN BEIM VERANSTALTUNGSBESUCH

5.1 Menschenansammlungen sind sowohl beim Ein- und Auslass, auf dem gesamten Gelände, sowie bei der An- und Abreise zu vermeiden.

5.2 Kinder bis zum Ende des 13. Lebensjahres haben freien Eintritt zur Schlössernacht, sie benö-tigen jedoch eine Eintrittskarte. Der Besuch der Veranstaltung ist Minderjährigen nur in Beglei-tung mindestens einer erwachsenen Aufsichtsperson gestattet.

5.3 Die Mitnahme von Tieren in die Veranstaltungsstätte ist nicht erlaubt. Ausgenommen sind ausgebildete Assistenzhunde mit entsprechendem Nachweis.

5.4 Den Anweisungen des Ordnungspersonals, den Beschilderungshinweise & den Lautsprecher-durchsagen ist Folge zu leisten. Alle Besucher, die das Veranstaltungsgelände betreten, haben den Anordnungen der Polizei, der Feuerwehr, des Sicherheits-, Ordnungs- und Rettungsdienstes sowie der Beschäftigten des Veranstalters sofort Folge zu leisten. Bei Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder diese Regelungen kann ein Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen.

5.5 Beim erstmaligen Verlassen des Veranstaltungsgeländes erhalten die Besucher auf Wunsch einen Stempelabdruck. Beim Wiederbetreten des Veranstaltungsgeländes sind der Stempelab-druck und das Ticket sowie der Lichtbildnachweis vorzuweisen. Nur dann besteht Anspruch auf erneuten Einlass.

5.6. Der Veranstalter kann bei Einlass auf das Veranstaltungsgelände aus Gründen der Sicherheit und Ordnung sowie zur Müllvermeidung eine Sicherheitskontrolle durchführen. Der Besucher erklärt sich mit Ticketerwerb damit einverstanden. Der Veranstalter ist berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern, sofern der Besucher nicht erlaubte Gegenstände (siehe Liste verbotener Gegenstände in Ziff. 9) bei sich führt.

5.7. Zum Schutz des Gartendenkmals und für ein friedliches Miteinander aller Besucher ist es nicht gestattet:
a. die Wege oder ausgewiesenen und beleuchteten Veranstaltungsbereiche zu verlassen,
b. Pflanzen oder Teile davon zu entfernen, mitzunehmen oder sonst zu beschädigen,
c. Abfälle jeglicher Art außerhalb der dafür vorgesehenen Behältnisse wegzuwerfen oder zu-rückzulassen,d. zu lagern oder zu zelten,
e. Feuer zu entzünden oder zu grillen,
f. auf bauliche oder gärtnerische Anlagen oder Skulpturen zu klettern,
g. in den Gewässern zu baden, zu angeln, Boot zu fahren, Modellboote zu lenken,
h. Ball- oder andere Sportspiele zu betreiben,
i. Demonstrationen oder Versammlungen durchzuführen,
j. ohne Genehmigung des Veranstalters Waren jeglicher Art zu verkaufen, Dienstleistungen an-zubieten, Drucksachen zu verteilen, Sammlungen durchzuführen oder künstlerische Darbietun-gen zur Aufführung zu bringen, ebenso die Werbung und Verteilung von Gegenständen aller Art.

5.8 Diebstahl sowie Beschädigungen von Bauwerken, Pflanzen, Kunstwerken und allen weiteren Gegenständen auf dem Veranstaltungsgelände werden straf- und zivilrechtlich verfolgt. Bei Vor-liegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Veranstal-tungsgelände Straftaten begeht oder andere Besucher gefährdet, ist der Veranstalter berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Macht der Veranstalter von seinem Aus-schlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.

5.9 Die Mitnahme folgender Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände ist untersagt:
a. Waffen jeder Art,
b. Sachen und Gegenstände, die als Waffen oder als Wurfgeschosse Verwendung finden können (gefährliche Gegenstände), Laserpointer,
c. gefährliche und brennbare Substanzen (Ausnahme: handelsübliche Taschenfeuerzeuge), Fla-schen, Becher, Krüge, Dosen oder sonstige Gegenstände, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind, sperrige Gegenstände wie Leitern, Kisten, Reisekoffer, Fahrräder, pyrotechnische Gegenstände, Fahnen oder Transparente,
d. mechanisch betriebene Lärminstrumente oder Tonanlagen, Speisen und Getränke mit Aus-nahme nicht alkoholischer Getränke in PET-Flaschen/Tetra-Pak bis 1,5L

5.10 Kultur im Park GmbH behält sich vor, im Falle eines Verstoßes gegen vorstehende Absätze den betreffenden Kunden oder anderen Personen den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren bzw. diese von der Veranstaltung auszuschließen.

6. HAFTUNG VON KULTUR IM PARK GMBH

6.1 Kultur im Park haftet ohne jegliche Einschränkung für alle im Rahmen des Vertragsver-hältnisses schuldhaft verursachten Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Dasselbe gilt für alle Fälle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, so-wie bei Übernahme einer Garantie.

6.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf nur einfacher Fahrlässigkeit beru-hen, haftet Kultur im Park beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Zu den wesentlichen Vertragspflichten von Kultur im Park zählen solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen.

6.3 Im Übrigen haftet Veranstalter nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Vertragspflichtver-letzung.

6.4 Soweit die Haftung von Kultur im Park nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner gesetzlichen Vertreter und Er-füllungsgehilfen.

6.5. Ihnen und Ihren Begleitern ist bewusst, dass trotz aller Vorkehrungen das Risiko einer Infek-tion mit dem Covid-19 Virus und anderen Infektionskrankheiten weiterbesteht und nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann. Dieses Risiko nehmen Sie und Ihr Begleiter mit dem Er-werb der Eintrittskarte und dem Besuch der Veranstaltung ausdrücklich im Rahmen des allge-meinen Lebensrisikos in Kauf.

 

7. TON- UND/ODER BILDAUFNAHMEN

7.1 Für den Fall, dass während der Veranstaltung Bild- und/oder Tonaufnahmen, wie beispiels-weise Rundfunk- oder Fernsehaufnahmen, durch dazu von der Kultur im Park GmbH berechtigte Personen durchgeführt werden und Sie sich erkennbar in Bild und/oder Ton aufnehmen lassen, erklären Sie sich konkludent damit einverstanden, dass die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung vervielfältigt, verbreitet und öffentlich wiedergegeben, insbesondere gesendet wer-den dürfen, soweit nicht berechtigte Interessen von Ihnen entgegenstehen.

7.2 Aufzeichnungen von Bild- und Tonaufnahmen für gewerbliche Zwecke sind nur nach kosten-pflichtiger Ausnahme und mit ausdrücklicher Genehmigung der Kultur im Park GmbH bzw. der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten gestattet. Hierzu akkreditieren Sie sich bitte im Vorfeld der Veranstaltung unter info@kultur-im-park.berlin – nach Prüfung Ihres Anliegens erhalten Sie bei Bewilligung eine entsprechende Akkreditierung.

 

8. HÖR- UND GESUNDHEITSSCHÄDEN

Der Veranstalter haftet für Hör- und andere Gesundheitsschäden nur, wenn ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt oder eine Verkehrssicherungspflicht schuldhaft nicht erfüllt wurde. Eine unmittelbare Nähe des Besuchers zu den Lautsprecher-Boxen ist zu vermeiden; entsprechende Absperrungen sind unbedingt zu beachten.

 

9. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND

9.1 Der Vertrag einschließlich der Form seines Zustandekommens sowie sämtliche sich aus ihm ergebenden Rechte und Pflichten unterstehen dem deutschen Recht.

9.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, soweit es sich bei dem Kunden um einen Kauf-mann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sonderver-mögen handelt.

9.3. Sofern Sie Verbraucher sind und das Ticket online erworben haben weisen wir daraufhin, dass die Europäische Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereitstellt. Diese finden Sie hier: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main. Die E-Mail-Adresse der Kultur im Park GmbH lautet: info@kultur-im-park.berlin.

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 Abs. 2 BGB). Im Übrigen werden die Parteien anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt, soweit keine ergänzende Vertragsauslegung vorrangig möglich ist.

 

Stand: Februar 2024 Kultur im Park GmbH